Garantie & Gewährleistungen
Garantie & Gewährleistungen
Laden...

Reklamation/Gewährleistung bei Mängeln

Wir sind immer sehr daran interessiert, dass unsere Kunden auch nach dem Kauf mit den erworbenen Produkten und Dienstleistungen sehr zufrieden sind. Sollte das erworbene Produkte wider erwarten Sachmängel aufweisen, so sind wir gerne bemüht den Mangel beseitigen zu lassen, sofern dieser im Rahmen der Gewährleistung als solcher anerkannt wird.

Die Gewährleistung, die häufig auch mit der Garantie verwechselt wird, umschreibt dabei die gesetzliche Regelung, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem dem Käufer eine mangelhafte Ware geliefert worden ist. Die Garantie ist im juristischen Sinne eine freiwillig vereinbarte Verpflichtung, während die Gewährleistung im Gesetz verankert ist. Die Garantie auf manche Produkte werden vom Hersteller direkt ausgesprochen und haben an sich nichts mit der Gewährleistung zu tun. Der Verkäufer, in diesem Fall WSM. Funsport e.K., haftet daher für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, aber auch für solche versteckten Mängel, die erst später bemerkt worden sind.
WSM. Funsport e.K. (auch www.online-surfshop.de) gewährt also, dass die Ware frei von Sachmängeln ist. Nach §438 BGB beträgt diese Gewährleistung bei Neuware 24 Monat.
Mit 01.01.2022 gibt es die folgende Änderung.
In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf ist der Verkäufer, also WSM. Funsport e.K.  in der Beweispflicht, dass das Produkt die gerügten Mängel nicht aufgewiesen hat, nach 12 Monaten muss der Kunde dieser Beweispflicht nachkommen. Das Gesetzt sieht im Falle einer berechtigten Gewährleistung die folgenden Möglichkeiten an:

Bei einer Reklamation bitten wir daher immer im Vorfeld genau zu prüfen, ob ein Schaden am Produkt durch die Nutzung entstanden ist. Eine Gewährleistung bezieht sich daher immer auf einen Schaden, der bereits bei der Auslieferung bestanden hat. Aus der Praxis wollen wir hier einfach noch einmal darstellen, ab wann die Gewährleistung in der Regel immer unproblematisch und berechtigt ist und eine Nacherfüllung oder Austausch durch uns oder den Hersteller immer rasch und zügig geht.

Wenn zum Beispiel beim Neoprenanzug die Nähte schon bei der Auslieferung defekt sind, dann ist dies eine berechtigte Reklamation, bei der die Gewährleistung greift. In diesem Fall lassen wir den Neoprenanzug beim Kunden abholen und werden diesen zum Hersteller oder Vertrieb einsenden, so dass dieser entweder die Naht erneuert oder ggf. einen Austausch zurück schickt. Da das Gesetz auch eine Nacherfüllung vorsieht, ist es daher leider nicht möglich, dass ein Produkt immer ausgetauscht wird.

Anders verhält es sich, wenn in irgendeiner Art und Weise eine Gewalteinwirkung das Produkt kaputt gemacht hat. Dann ist eine Gewährleistung quasi ausgeschlossen. Im Nachfolgenden sind einige Beispiele zu sehen, bei denen es sich nicht um eine berechtigte Reklamation gehandelt hat und die Gewährleistung nicht stattgegeben werden konnte. Sollte also im Vorfeld klar sein, dass ein Schaden durch ein Sturz oder Abnutzung entstanden ist, so raten wir davon ab, eine Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einzufordern, weil ggf. entstehenden Kosten durch Versand und Prüfung weitergereicht werden können. Hier ein Beispiel eines zerissenen Neoprenschuhs, bei dem keine Gewährleistung gegeben werden konnte.

Wir von WSM. Funsport sehen uns als kunden- und serviceorientiertes Unternehmen und sind immer bemüht unseren Kunden eine maximale Zufriedenheit mit den bei uns erworbenen Produkten zu gewährleisten. Deswegen steht unsere eigene Reklamationsabteilung auch mit Lucas Huhold [email protected] an der Spitze auch für Euch zur Verfügung. Er setzt sich dafür ein, dass berechtigte Reklamationen auch zügig zum Vertrieb/ Hersteller kommen und gibt euch über den Verlauf der Reklamation regelmäßig bescheid. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren bitten wir die Kunden und die folgenden Informationen per email ([email protected]) zukommen zu lassen.

1. 3 Fotos (ganzes Produkt, 2 Detaillbilder des Schadens)
2. Kopie der Rechnung
3. Genaue Schadensbeschrebung

Mit dieser Info können wir dann schnellstmöglich entscheiden, wie weiter verfahren wird. Sieht unsere Reklamationsabteilung einen berechtigten Fall einer Gewährleistung, werden wir dieses genauso schnell mitteilen, wie auch ggf. eine Ablehnung. (Autor Kai Geffken)

Für eine schnelle Bearbeitung haben wir ein eigenes Reklamationstool: 
Reklamationsformular (online-surfshop.de)